Kanzlei

Rechtsanwalt Erhard Hallmann berät und betreut neben Privatpersonen auch kleine mittelständische Unternehmen in außergerichtlichen Streitigkeiten einerseits und vertritt diese vor Gericht im gesamten Bundesgebiet andererseits. Darüber hinaus ist er ebenso als Strafverteidiger tätig. Grundlagen seiner anwaltlichen Tätigkeit sind neben der 20- jährigen Erfahrung als Anwalt, die fachliche Kompetenz ebenso wie die kontinuierliche Weiterbildung.

In der Philosophie meiner täglichen Arbeit stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt – Ihr Problem ist mir wichtig. Ich biete eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Meine beiden Büromitarbeiterinnen – Frau Neumann und Frau Gronau – und ich sind stets für Sie da. In einem persönlichen Gespräch erörtere ich mit Ihnen Lösungen Ihres Problems. Mit langjähriger Erfahrung stehe ich an Ihrer Seite.

Die Leistung des Rechtsanwaltes ist bezahlbar!

Scheuen Sie wegen der Kosten nicht den Weg zum Rechtsanwalt. Über mein Honorar spreche ich mit Ihnen im Voraus. So wissen Sie, womit Sie rechnen müssen! Meine Leistung ist bezahlbar! Rechtsanwaltshonorare halten sich im Rahmen. Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(kurz RVG). Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.